Auch Firmenkund:innen müssen sich an die AGBs halten. Was tun, wenn sich diese aber ändern? Sparkassen und Genossenschaftsbanken benötigen für die Weiterführung der Geschäftsbeziehungen deshalb die Zustimmung ihrer Firmenkund:innen zu den AGBs und den entsprechenden Entgelten. Um diese passgenau anzusprechen und deren Zustimmung einzuholen, hat die Kreissparkasse Euskirchen auf die Expertise von PEPE berlin gesetzt.