April 2021 betrifft auch die Firmenkund:innen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese benötigen für die Weiterführung der Geschäftsbeziehungen deshalb die Zustimmung ihrer Firmenkund:innen zu den AGBs und den entsprechenden Entgelten.
Das AGB-Urteil im
April 2021 betrifft auch die Firmenkund:innen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese benötigen für die Weiterführung der Geschäftsbeziehungen deshalb die Zustimmung ihrer Firmenkund:innen zu den AGBs und den entsprechenden Entgelten.
Um Firmen:kundinnen passgenau anzusprechen und deren Zustimmung einzuholen, hat u. a. die Sparkasse Spree-Neiße und die Kreissparkasse Euskirchen auf die Expertise von PEPE berlin gesetzt.
Von der Textredaktion, über die Gestaltung bis hin zum Versand der Anschreiben sowie der Broschüre wurde alles in der Berliner Kreativitätsschmiede umgesetzt. Die Sparkasse Spree-Neiße musste lediglich die relevanten Informationen sowie eine Liste der Empfänger:innen anliefern. So einfach und stressfrei kann das Versenden von AGB-Mailings sein.
Das AGB-Urteil aus dem April 2021 betrifft auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Unsere AGB-Broschüre ist ein einfacher Weg, um die Zustimmung dafür von Firmen:kundinnen einzuholen.