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Eine junge Frau vor blauem Hintergrund. Die Frau schaut fragend nach rechts oben. In der obereren rechten Ecke stehen Schlagworte: BFSG, EN 901 549, BITV, WCAG, EAA.

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG): Das bedeutet es für Banken

EU-Gesetzgebung regelt Digitalinhalte

Barrierefreiheit für Banken

Screenreader, Accessibility, Barrierefreiheit, digitale Teilhabe: Diese Schlagworte begegnen Entscheidern im Finanzmarketing derzeit häufiger. Hintergrund ist das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) welches zum 28.06.2025 in Kraft tritt und gerade für Banken neue, strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Inhalte stellt. Ziel des Gesetzes ist es kurz gesagt, digital verfügbare Informationen auch Menschen mit verschiedenen Einschränkungen verfügbar zu machen, die diese Informationen bislang gar nicht oder nur auf Umwegen erreichen konnten. Laut dem EU-Gesetz gelten „Produkte und Dienstleistungen [als] barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
PEPE am Laptop

Was ihr nun tun müsst

In der Bankenwelt sind  hinsichtlich der barrierefrei zu gestaltenden Inhalte neben  sämtlichen Websites und Apps beispielsweise auch digitale Bankdienstleistungen, das Online-Banking, der elektronische Geschäftsverkehr, Online-Terminbuchungen und Geldautomaten betroffen (bei letzteren gelten allerdings etwas großzügigere Fristen, was das Ersetzen bestehender Automaten anbelangt).

Hier müsst ihr Barrierefreiheit anhand vier übergeordneter Prinzipien gewährleisten:

Bedienbarkeit​

Die Navigation auf eurer Seite muss allen Menschen, auch denjenigen mit einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung, möglich sein, beispielsweise durch eine klare Strukturierung. Die Interaktion mit allen Bestandteilen muss  gewährleistet sein, etwa durch einfache Bedienelemente.

Wahrnehmbarkeit

Informationen auf einer Website müssen allen Menschen zugänglich sein, beispielsweise durch Bildbeschreibungen oder Alternativtexte

Verständlichkeit

Die von euch digital zur Verfügung gestellten Inhalte müssen auch in einer Form zugänglich sein, die allen Menschen verständlich ist. Auch Menschen, die beispielsweise durch eine Lernbehinderung Schwierigkeiten in der Textverarbeitung haben. Dies könnt ihr etwa durch übersichtlich gestaltete Formulare oder das verwenden einfacher Sprache erreichen.

Robustheit

Eure digitalen Inhalte sind mit verschiedenen Browsern und Geräten kompatibel, sodass sie von assistiver Technik wie Screenreadern (Programme, die verschiedene Websiteninhalte mittels Sprachausgabe wiedergeben) oder Spracherkennungssoftware ausgelesen werden kann.

Barrierefreiheit bei euch umsetzen

So hilft euch PEPE berlin

Wir können Inhalte barrierfrei umsetzen. Dabei können wir sowohl kurzfristig Inhalte von euch auf ihre Barrierefreiheit analysieren und entsprechend überarbeiten. Beispielsweise können wir bestehende Web-PDFs, die ihr zum Download anbietet, für euch im PDF/UA-Standard nach WCAG 2.0 anlegen, der Barrierefreiheit und damit Rechtssicherheit garantiert. Außerdem beraten wir euch gerne dazu, wie ihr mittel- und langfristig Barrierefreiheit strategisch für eure Unternehmens­kommunikation denken könnt und arbeiten euch nachhaltige, barrierefreie Kommunikationslösungen aus.

Egal ob es um die Überarbeitung von Bestandsinhalten oder um die Erstellung neuer, barrierefreier Kommunikation geht: Kommt gerne für eine individuelle Beratung in Sachen Barrierefreiheit auf uns zu!

Übrigens: Laut Bundesregierung sind in Deutschland rund 13 Millionen Menschen von Einschränkungen betroffen. Vielleicht bietet die Erstellung barrierefreier Inhalte also auch echte Vertriebschancen. 

Portrait von Dorothea Dietzel

Wie können wir euch unterstützen?

DOROTHEA Dietzel 
Leiterin strategisches Kampagnenmanagement
dorothea@pepe-berlin.de
030 – 208 472 647

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