EU-Gesetzgebung regelt Digitalinhalte
Barrierefreiheit für Banken
Screenreader, Accessibility, Barrierefreiheit, digitale Teilhabe: Diese Schlagworte begegnen Entscheidern im Finanzmarketing derzeit häufiger. Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) welches zum 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist und gerade für Banken neue, strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Inhalte stellt. Ziel des Gesetzes ist es, digital verfügbare Informationen auch Menschen mit verschiedenen Einschränkungen verfügbar zu machen, die diese Informationen bislang gar nicht oder nur auf Umwegen erreichen konnten.
Laut dem EU-Gesetz gelten „Produkte und Dienstleistungen [als] barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Was ihr nun tun müsst
In der Bankenwelt sind hinsichtlich der barrierefrei zu gestaltenden Inhalte neben sämtlichen Websites und Apps beispielsweise auch digitale Bankdienstleistungen, das Online-Banking, der elektronische Geschäftsverkehr, Online-Terminbuchungen und Geldautomaten betroffen (bei letzteren gelten allerdings etwas großzügigere Fristen, was das Ersetzen bestehender Automaten anbelangt).
Hier müsst ihr Barrierefreiheit anhand vier übergeordneter Prinzipien gewährleisten:
Bedienbarkeit
Die Navigation auf eurer Seite muss allen Menschen, auch denjenigen mit einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung, möglich sein, beispielsweise durch eine klare Strukturierung. Die Interaktion mit allen Bestandteilen muss gewährleistet sein, etwa durch einfache Bedienelemente.
Wahrnehmbarkeit
Informationen auf einer Website müssen allen Menschen zugänglich sein, beispielsweise durch Bildbeschreibungen oder Alternativtexte
Verständlichkeit
Die von euch digital zur Verfügung gestellten Inhalte müssen auch in einer Form zugänglich sein, die allen Menschen verständlich ist. Auch Menschen, die beispielsweise durch eine Lernbehinderung Schwierigkeiten in der Textverarbeitung haben. Dies könnt ihr etwa durch übersichtlich gestaltete Formulare oder das verwenden einfacher Sprache erreichen.
Kompatibilität
Eure digitalen Inhalte sind mit verschiedenen Browsern und Geräten kompatibel, sodass sie von assistiver Technik wie Screenreadern oder Spracherkennungssoftware ausgelesen werden kann.
Barrierefreiheit bei euch umsetzen
So hilft euch PEPE berlin
Wir können Inhalte barrierfrei umsetzen. Dabei können wir sowohl kurzfristig Inhalte von euch auf ihre Barrierefreiheit analysieren und entsprechend überarbeiten. Außerdem beraten wir euch gerne dazu, wie ihr mittel- und langfristig Barrierefreiheit strategisch für eure Unternehmenskommunikation denken könnt und arbeiten euch nachhaltige, barrierefreie Kommunikationslösungen aus.
Übrigens: Laut Bundesregierung sind in Deutschland rund 13 Millionen Menschen von Einschränkungen betroffen. Vielleicht bietet die Erstellung barrierefreier Inhalte also auch echte Vertriebschancen.
Unser aktuelles Kurzwebinar zum Thema:
BFSG kompakt
Barrierefreiheit richtig umsetzen in Regionalbanken
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28.06.2025 in Kraft getreten ist, hat die technischen Anforderungen an digitale Kommunikation maßgeblich verändert. Besonders betroffen sind Banken, da für sie aus Verbraucherschutzgründen zusätzlich strengere Regeln gelten. PEPE berlin hat Erfahrung in der Erstellung rechtssicherer, barrierefreier Inhalte und gibt euch einen kompakten Einblick in die wesentlichen Neuerungen, die das BFSG für Regionalbanken mit sich bringt.
Ihr lernt anhand zahlreicher Best Practice-Beispiele effektive Strategien zur Ansprache und Bindung der Generation Z. Ihr erhaltet Einblicke in erfolgreiche Kommunikationskanäle und digitale Innovationen.
Wie können wir euch unterstützen?
DOROTHEA Dietzel
Leiterin strategisches Kampagnenmanagement
dorothea@pepe-berlin.de
030 – 208 472 647


