Müssen Besucher der Nutzung von Cookies auf einer Website aktiv zustimmen? Ja! Das hat neben dem Europäischen Gerichtshof jetzt auch der Bundesgerichtshof beschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig, und daraus ergeben sich Vorgaben für alle Webseitenbetreiber:
Bei den praktischen Cookies, mit denen beispielsweise Nutzer-Log-ins gespeichert werden können, wird zwischen notwendigen und nicht notwendigen unterschieden. Als notwendige Cookies gelten dabei alle Cookies, die technisch für den Betrieb einer Website und deren Funktionen erforderlich sind. Cookies, die rein der Wirtschaftlichkeit einer Website dienen – wie beispielsweise Tracking-Cookies (mit denen das Verhalten des Users nachvollzogen werden kann und mit denen dem User auch nach Verlassen eurer Website passende Anzeigen angezeigt werden können) – fallen nicht darunter.
Wenn ihr auf eurer Website nicht notwendige Cookies verwenden wollt, müsst ihr dafür die aktive Berechtigung durch den User einholen. Dies funktioniert über ein Cookie-Consent-Tool. Es legt sich wie eine Maske über eure Website und ermöglicht es den Usern, ihre cookiespezifische Einwilligung zu erteilen. Diese bleibt dann für die Sitzungsdauer gespeichert. Das bloße Vorhalten eines rein informativen Cookie-Banners oder ein voreingestelltes Einwilligungshäkchen reichen hingegen nicht aus.
Wir bei PEPE berlin haben unsere Hausaufgaben gemacht. Nach einer Auditierung hat uns die DEKRA die Umsetzung und Wirksamkeit des Datenschutzmanagementsystems bescheinigt: Bei uns sind alle personenbezogenen Daten sicher. Wenn ihr euch unsicher seid ob eure Website die rechtlichen Vorgaben erfüllt und ihr gleichzeitig das volle Potenzial der Cookies ausschöpfen wollt, sprecht uns gerne an!
Damit ein Webseitenbetreiber nicht notwendige Cookies verwenden darf, müssen User zustimmen. PEPE berlin, ein Unternehmen mit DSGVO-Bescheinigung der Dekra, weiß, wie ihr das am besten hinbekommt!